(AGB) von Truck Titan

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Rechte und Pflichten zwischen der Truck Titan AG, Chaltenbodenstrasse 4a, CH-8834 Schindellegi, Schweiz (nachfolgend „Truck Titan“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) für sämtliche Leistungen, die von Truck Titan angeboten und erbracht werden, insbesondere im Bereich der mobilen LKW-Innenreinigung. Mit der Beauftragung von Truck Titan erklärt sich der Kunde mit der Geltung dieser AGB einverstanden.

2. Leistungen von Truck Titan

Truck Titan bietet mobile LKW-Innenreinigungsdienstleistungen an, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf:
  • Basisreinigung
  • Tiefenreinigung (mit Sprühextraktion)
  • Ozonreinigung
  • Spezialreinigung (z.B. bei Tierhaaren, Erbrochenem)
  • Fuhrpark-Service (Rahmenverträge)
  • Reinigung von Sonderfahrzeugen.

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Truck Titan erbringt die Leistungen mobil am vom Kunden gewünschten Standort, sofern dieser für die Durchführung der Reinigung geeignet ist.

3. Vertragsabschluss

Ein Vertrag zwischen Truck Titan und dem Kunden kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von Truck Titan annimmt oder Truck Titan eine Bestellung des Kunden schriftlich (auch per E-Mail) bestätigt. Mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Truck Titan.
 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise für die Leistungen von Truck Titan richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste, dem individuellen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und, sofern nicht anders ausgewiesen, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist Truck Titan berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. sowie Mahngebühren zu erheben. Truck Titan behält sich das Recht vor, bei wiederholtem Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden Vorauszahlung zu verlangen oder die Leistungserbringung einzustellen.

5. Termine und Ausführung

Termine für die Reinigungsleistungen werden individuell vereinbart. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der LKW zum vereinbarten Termin am vereinbarten Ort zugänglich ist und die notwendigen Voraussetzungen für die Reinigung (z.B. freier Zugang, ausreichend Platz) gegeben sind. Wartezeiten, die durch den Kunden verursacht werden, können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Truck Titan ist bemüht, die vereinbarten Termine einzuhalten. Bei unvorhersehbaren Ereignissen (z.B. höhere Gewalt, technische Defekte, Krankheit des Personals) behält sich Truck Titan das Recht vor, Termine zu verschieben. Der Kunde wird in diesem Fall umgehend informiert und ein Ersatztermin vereinbart. Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund von Terminverschiebungen sind ausgeschlossen.

5. Termine und Ausführung

Termine für die Reinigungsleistungen werden individuell vereinbart. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der LKW zum vereinbarten Termin am vereinbarten Ort zugänglich ist und die notwendigen Voraussetzungen für die Reinigung (z.B. freier Zugang, ausreichend Platz) gegeben sind. Wartezeiten, die durch den Kunden verursacht werden, können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Truck Titan ist bemüht, die vereinbarten Termine einzuhalten. Bei unvorhersehbaren Ereignissen (z.B. höhere Gewalt, technische Defekte, Krankheit des Personals) behält sich Truck Titan das Recht vor, Termine zu verschieben. Der Kunde wird in diesem Fall umgehend informiert und ein Ersatztermin vereinbart. Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund von Terminverschiebungen sind ausgeschlossen.

6. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, Truck Titan vor Beginn der Reinigungsarbeiten auf alle relevanten Besonderheiten des LKWs hinzuweisen, insbesondere auf:
  • Beschädigungen oder Vorschäden am Fahrzeug.
  • Besondere Materialien oder Oberflächen, die eine spezielle Behandlung erfordern.
  • Vorhandene Wertgegenstände oder persönliche Gegenstände im Fahrzeug, die vor der Reinigung zu entfernen sind.
  • Verunreinigungen, die eine Spezialreinigung erfordern (z.B. gefährliche Stoffe, Chemikalien).
  • Der Kunde stellt sicher, dass der LKW für die Reinigung zugänglich ist und Truck Titan die notwendigen Arbeitsbedingungen vorfindet. Für Schäden, die durch das Nichtbeachten dieser Pflichten entstehen, haftet der Kunde.

Ersatztermin vereinbart. Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund von Terminverschiebungen sind ausgeschlossen.

7. Haftung und Gewährleistung

Truck Titan haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Truck Titan oder ihren Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Wert der erbrachten Leistung begrenzt.
Truck Titan übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch bereits vorhandene Mängel am Fahrzeug, unsachgemässe Vorbehandlung durch den Kunden oder Dritte, oder durch die Art der Verunreinigung entstehen, sofern Truck Titan diese nicht zu vertreten hat.
Der Kunde hat offensichtliche Mängel der Reinigungsleistung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Beendigung der Arbeiten, schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Bei fristgerechter und berechtigter Mängelrüge ist Truck Titan zur Nachbesserung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde eine Preisminderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
 

8. Datenschutz

Truck Titan beachtet die Bestimmungen des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), soweit anwendbar. Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

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9. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder den von Truck Titan erbrachten Leistungen ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Schwyz, Schweiz.
 

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame und durchführbare Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: September 2025